
AGB und Datenschutzerklärung
Lesen Sie bitte die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.
I. Lieferung
1. Allgemeines
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch für künftige Aufträge. Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Abschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt oder von uns Lieferschein oder Rechnung erteilt wurde.
Von uns herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften usw. und darin enthaltene Daten, wie z.B. über Qualität, Maße, Beschaffenheit und Leistungen, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet werden. Zu Angeboten gehörige Muster, Zeichnungen, Organisationsvorschläge und sonstige Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wurde.
3. Versand
Der Versand erfolgt ab unserem Lager ab Rechnung des Käufers, es sei denn, dass eine Frei-Haus-Lieferung bzw. Frei-Station-Lieferung ausdrücklich vereinbart worden ist.
4. Installation
Die Kosten der Einrichtung und Inbetriebnahme der von uns gelieferten Geräte trägt, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, der Käufer.
5. Lieferzeit und Lieferpflichten
Der von uns angegebene Liefertermin gilt nur annähernd, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Kriegsereignisse, Aus- und Einfuhrverbote und sonstige Umstände gleich, die nicht von uns beeinflusst werden können und die unsere Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen.
6. Abnahme
Kann die Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht abgeliefert werden, so trägt er die weiteren Kosten, z.B. für Transport und Lagerung. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des Kaufpreises ohne besonderen Nachweis verlangen.
Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.
II. Zahlung
1. Fälligkeit
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Zahlungen haben nur Gültigkeit, wenn sie auf den von uns angegebenen Konten oder in bar eingehen. Vertreter sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sein denn, dass sie eine ausdrückliche Vollmacht von uns vorweisen.
2. Schecks und Wechsel
Schecks und Wechsel werden nach besonderen Vereinbarungen angenommen.
Die Annahmen erfolgen lediglich erfüllungshalber.
3. Zahlungsverzug
Gerät der Käufer aus Gründen, die er zu vertreten hat, mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug (§§ 284, 285 BGB), sind wir berechtigt, neben den Mahn- und Inkassokosten Verzugszinsen i. H. v. 1% pro Monat zu berechnen, wenn der Käufer nicht nachweist, daß der uns tatsächlich entstandene Schaden niedriger ist. Unsere vorstehenden Rechte gelten auch dann, wenn in früheren Verträgen mit dem Käufer eine Stundung gewährt worden ist.
4. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechung
Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung der Gegenforderung des Käufers ist nur zulässig, soweit diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
5. Verzug bei Teilzahlungsvereinbahrungen
Die verbleibende Restschuld einer Teilzahlungsvereinbahrung wird, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen, mit dem Tage fällig, an dem der Käufer aus Gründen, die er zu vertreten hat, mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder Teilweise in Verzug gerät, wenn der rückständige Teil mindestens dem 10. Teil des Gesamtrechnungsbetrages entspricht. Dasselbe gilt für den Fall, dass über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt ist.
6. Verrechnung der Zahlung
Der Käufer erkennt an, dass die von ihm geleisteten Zahlungen zunächst auf entstandene Gebühren und Zinsen, als dann auf die jeweils älteste Forderung angerechnet werden.
7. Kreditverhältnisse
Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Kreditverhältnisse des Käufers nach unserer Auffassung für Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir berechtigt, Erfüllung bis zu Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Erfolg Letzteres nach Fristsetzung nicht fristgemäß, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Im Zusammenhang mit der Aufnahme und Abwicklung von Krediten können der Schufa, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH, und anderen Auskunfteien Daten über Käufer zur Speicherung im Rahmen ihrer Tätigkeit übermittelt werden.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Dauer
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zur völligen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer erwachsenen Forderungen vor.
2. Weiterveräußerung
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Käufer Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung der gelieferten Gegenstände ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt. Werden die gelieferten Gegenstände mit oder ohne unsere Zustimmung veräußert, tritt der Käufer schon mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen ihm und uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Übersteigt der Wert der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten verpflichtet.
3. Zugriffe dritter Personen
Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die gelieferten Gegenstände durch Einschreiben anzuzeigen. Im Falle der Pfändung von gelieferten Gegenständen ist der Käufer verpflichtet, den Vollzugsbeamten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns selbst von der Pfändung durch Einschreiben Kenntnis zu geben.
4. Versicherung
Der Käufer hat die gelieferten Gegenstände bis zur völligen Tilgung unserer Forderung gegen ihn auf seine Kosten gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu versichern und den Abschluss der Versicherung auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Befolgt der Käufer dies nicht, sind wir berechtigt, auf Kosten des Käufers diese Versicherungen abzuschließen. Ansprüche des Käufers an seine Versicherungsgesellschaft aus einem Schadensfall werden hiermit bis zu einem Betrag an uns abgetreten, der 20% unserer Forderung übersteigen kann.
5. Wertminderung bei Rücknahme
Der Grad der Wertminderung im falle der Rücknahme von gelieferten Gegenständen wird von uns entsprechend dem Zustand und unter besonderer Beachtung des zu erzielenden Wiederverkaufspreises ermittelt.
IV. Gewährleistung
1. Nachbesserung, Wandlung oder Minderung
Der Käufer kann innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) erst dann verlangen, wenn auch der zweite Nachbesserungsversuch in einer zusammenhängenden Reparatur erfolglos sein sollte und dieser Umstand ausschließlich von uns zu vertreten ist. Im Übrigen sind Wandlungs- und Minderungsansprüche ausgeschlossen. Neben dem oben beschriebenen Recht zur Nachbesserung haben wir auch das Recht zur Ersatzlieferung.
2. Schadenersatz
Soweit vom Käufer berechtigte Gewährleistungsansprüche erhoben werden, wird ausdrücklich der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen bezüglich mittelbarer oder unmittelbarer Mangelfolgeschäden vereinbart. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliche oder grobfahrlässige Schadenszuführung.
3. Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Waren, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung nicht in dieser Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens 10 Tagen nach der Möglichkeit der Entdeckung, anzuzeigen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird hiervon nicht berührt.
V. Allgemeines
1. Teilweise Aufhebung der Bedingungen
Sollten einzelne Teile der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Vertrag aufgehoben oder unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Schriftform
Alle von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Regelungen bedürfen der Schriftform.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis und der Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Moers. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt bei Auftraggebern, die nicht Kaufleute sind oder die zu den in §4 bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, nur für den Fall, dass Ansprüche im Wege des gerichtlichen Mahnverfahren ( § 688 ff ZPO) geltend gemacht werden.
Bei Verträgen mit ausländischen Auftraggebern findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.